Nach zahlreichen Anfragen hinsichtlich der Bewertung der Gesetzesänderung der maltesischen Regierung zum Schutz einheimischer Glücksspielunternehmen sah sich die GGL dazu veranlasst, eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt online zu stellen.
Mit dem maltesischem Gesetz Bill No. 55 (Gaming [Amendment] Act 2023) werden maltesische Glücksspielanbieter*innen in die Lage versetzt, die von deutschen Gerichten durch ein Urteil angeordneten Rückzahlungen von Spieleinsätzen an Glückspieler*innen in Deutschland mit Verweis auf das Gesetz zu verweigern.
Link zum Gesetzentwurf (malt./engl.) – öffnet in neuem Fenster
In jüngster Vergangenheit hatten Glücksspieler*innen erfolgreich zahlreiche Rückzahlungsforderungen von Spielverlusten gegenüber maltesischen Glücksspielunternehmen geltend gemacht, weil deren Glücksspielangebot zum Zeitpunkt des Glücksspiels in Deutschland illegal war. Dieses Gesetz könnte eine Reaktion hierauf gewesen sein.
Die GGL schreibt in ihrer Stellungnahme, dass dieses Gesetz vermutlich nicht mit EU-Recht vereinbar sein dürfte. Da das Bundesministerium der Justiz in dieser Sache bereits an die Europäische Kommission herangetreten sei, sehe die GGL keinen weiteren Bedarf, ihrerseits ebenfalls tätig zu werden.
Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass das Gesetz sich ausschließlich auf die zivilrechtlichen Ansprüche Glücksspielender beziehe, die außerhalb der Zuständigkeit der Behörde lägen.
Ob das Berufen eines/ einer Glücksspielanbieter*in auf Bill No. 55 Folgen für die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit dieser Firma in Deutschland (Lizenz) haben könnten, unterläge einer Einzelfallprüfung.
Link zur Stellungnahme der GGL – öffnet in neuem Fenster
Im Ergebnis heißt dies, dass Glücksspieler*innen aus Deutschland, welche berechtigte Rückzahlungsforderungen (Chargeback) gegen Glücksspielanbieter*innen haben, weitere Steine auf dem Weg zu ihrem Geld in den Weg gelegt bekommen, da die meisten Glücksspielanbieter*innen in Deutschland neben der deutschen auch eine maltesische Lizenz haben.