Wie erkenne ich legales Glücksspiel?

Das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis ist in Deutschland verboten und steht laut § 284 StGB unter Strafe. Die erforderlichen Erlaubnisse werden durch die Behörden in den einzelnen Bundesländern erteilt. Die Glücksspielregulierung ist Ländersache!

Zur Orientierung sind sämtliche zugelassene (legale) Glücksspielanbieter in einer gemeinsamen Liste – White List der Glücksspielaufsichtsbehörden – zu finden. Ausnahmen sind hier die Geldspielgeräte in Spielhallen bzw. Gastronomiebetrieben. Diese Glücksspielangebote finden sich nicht in der White List und sind dennoch behördlich reguliert. Eine behördliche Erlaubnis gilt in allen Bundesländern. 

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Hinweis

Nicht nur das Veranstalten, sondern auch die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen steht in Deutschland unter Strafe!

Achten Sie  auf folgende Plakette an Geldgewinnspielgeräten

Weitere Informationen finden Sie hier:

Das Veranstalten und die Teilnahme an einem Glücksspiel sind erlaubt, solange das Glücksspiel im privaten Kreis und nicht gewohnheitsmäßig stattfindet. Es darf demnach keine Möglichkeit zur Spielteilnahme für Außenstehende geben. Das Glücksspiel an frei zugänglichen Orten sollte vermieden werden, um gar nicht erst den Eindruck einer öffentlichen Runde zu erwecken. Achtung ist auch bei regelmäßigen Glücksspielveranstaltungen in Vereinen und geschlossenen Gesellschaften geboten! Sollten die Glücksspiele hier gewohnheitsmäßig veranstaltet werden, erfüllen sie nach aktueller Gesetzeslage auch das Merkmal des öffentlichen Glücksspiels und benötigen somit eine behördliche Erlaubnis.

Die Landeslotteriegesellschaften und sämtliche lizenzierten Spielevermittler sind in der White List der Glücksspielaufsichtsbehörden zu finden. Das Spielen bei einem Lotterieanbieter ohne deutsche Erlaubnis, zum Bespiel mit einer Lizenz aus Gibraltar oder Malta, ist nicht erlaubt! Im Zweifelsfall gibt hier auch ein Blick in das Impressum auf der Website der Anbieter*Innen Klarheit. Der Deutsche Lotto- und Totoblock ist als staatlicher Glücksspielanbieter mit den Landeslotteriegesellschaften in allen Bundesländern aktiv. Die zahlreichen Glücksspielangebote sind zuallererst am Logo der Dachmarke – dem LOTTO – Schriftzug, dem Kleeblatt und der Benennungen des jeweiligen Bundeslandes – zu erkennen. Hier ist Obacht geboten, da die bekannten Farben und einzelne Elemente des Logos gern von unerlaubten Anbieter*Innen (Online-Zweit-Lotterien s.u.) genutzt werden!

Spielbanken werden entweder von den jeweiligen Landesregierungen (landeseigene Gesellschaften) oder von Privatunternehmen mit entsprechender Lizenz betrieben. Die zugelassenen Etablissements finden sich in der White List. Wenn Sie in eine Spielbank gehen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um ein legales Glücksspielangebot unter strenger Aufsicht handelt. In Thüringen gibt es seit einigen Jahren keine Spielbank mehr.

Vereine oder Unternehmen die im Rahmen von Pferderennen ein Wettgeschäft betreiben wollen, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Sämtliche erlaubten Anbieter*Innen sind in der White List zu finden. Online-Pferdewetten sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Insbesondere der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler*Innen sind Grundlagen für eine Erlaubniserteilung durch die zuständige Behörde.

Die Geldspielgeräte finden sich in Spielhallen oder in gastronomischen Betrieben. In Deutschland handelt es sich in der Regel um legale Glücksspielangebote. Zugelassene Geräte erkennen Sie an einer aktuell gültigen Prüfplakette (siehe Bild). Diese finden Sie üblicherweise im unteren Bereich des Geldspielgerätes. Die Glücksspielaufsicht übernehmen hier die Gewerbe- bzw. Ordnungsämter der einzelnen Kommunen. Aus diesem Grund tauchen die Betreiber*Innen dieser Automaten nicht in der White List der Glücksspielaufsichtsbehörden auf.

Virtuelle Automatenspiele sind das Online-Äquivalent zu stationären Spielhallen. Derzeit werden gerade bei dieser Glücksspielform viele neue Erlaubnisse erteilt. Die derzeit legal operierenden Anbieter*Innen sind in der White List zu finden.

In Deutschland herrscht seit einigen Jahren ein ziemliches Hin und Her um die Vergabe der behördlichen Erlaubnisse zur Durchführung von privatwirtschaftlichen Sportwetten. Welche Anbieter*Innen legal am deutschen Glücksspielmarkt operieren findet sich in der White List.

Diese öffentlichen Glücksspielangebote sind in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubnisfähig. Zum jetzigen Zeitpunkt sind jedoch noch keine Erlaubnisse erteilt worden. Sollte sich dies ändern, finden sich die Anbieter in der White-List.

Online-Zweitlotterien sind keine Lotterien, sondern Wetten auf den Ausgang einer Lotterie eines anderen Anbieters. Diese Form des Glücksspiels ist in Deutschland verboten.

White List der gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder

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