Videospiele und Glücksspiel

Glücksspiele müssen genehmigt werden. Sollten also Videospiele Glücksspiele enthalten, bedürften sie einer Genehmigung. Dies ist auch der Grund, warum es keine Videospiele mit reinem Glücksspiel, also dem Spiel mit und um Geld gibt.

Simulierte Glücksspiele

Was es jedoch gibt, sind Videospiele, in denen Glücksspiele simuliert werden. Zumeist erkennt man diese Spiele schon am Namen, welcher den Namen des jeweiligen Glücksspiels enthält. Beispiele hierfür sind:  Sweet Memories – Black Jack (3DS), Pure Hold´em World Poker Championship (PS4) oder Merkur Roulette (IOS, Android).

Openworld-Spiele mit simulierten Glücksspielen

Anderen Videospielen ist der simulierte Glücksspielanteil von außen bzw. am Titel nicht von vornherein anzusehen. Dies sind zumeist Spiele des Openworld-Genres, also Spiele, in denen man in einer großen Welt verschiedensten Tätigkeiten nachgehen kann, ohne dass die Macher den zu beschreitenden Weg explizit vorgeben. In diesen kann man dann z.B. mit einer Ingame-(Fantasie-)Währung im Spiel ein Casino aufsuchen und an einem Pokerspiel teilnehmen. Sollte man dieses gewinnen, wird der Gewinn dem Ingame-Währungskonto gutgeschrieben. Während man bei einigen Spielen diese Ingame-Währung auch mit echtem Geld erwerben kann, geht ein Umtausch von Ingame-Währung in echtes Geld zumeist nicht. Aus jugendschutzrechtlicher Sicht sind diese Spiele kaum relevant, da nach unserem Wissen alle diese Spiele mit einer 18er Wertung (keine Jugendfreigabe) von der USK versehen wurden. Beispiele hierfür sind: Teile der „Fallout“-Serie (PC, Playstation, XBOX), die „Grand-Theft-Auto“-Spiele (PC, Playstation, XBOX) oder die „Yakuza“-Reihe (Playstation, WiiU).

Andere Spielegenres mit simulierten Glücksspielen

Auch in anderen Videospiel-Genres finden sich Anteile von simulierten Glücksspielen. Diese sind aber oft nur an reale Glücksspiele angelehnt und versuchen diese nicht zu simulieren, wie die oben Genannten. Ein Beispiel hierfür wäre z.B. das „Spiel Counter-Strike: Global Offensive (PC)“, einem EGO-Shooter. Bei diesem kann man mit durch Echtgeld erworbene Schlüssel Truhen öffnen, welche das Spiel den Spielern und den Spielerinnen regelmäßig ins eigene Inventar legt. In diesen Truhen befinden sich dann sogenannte Skins (Grafiken), mit welchem der/die Spieler*in seine/ihre Waffen verzieren kann. Bei der Vergabe des eigentlichen Skins läuft dann eine einer Slotmaschine (Spielautomat) ähnliche Animation ab.

Problem Mikrotransaktionen

In den vergangenen Jahren hat sich im Videospielbereich ein Geschäftsmodell entwickelt, welches auf größtmögliche Gewinnerzielung abzielt. Dieses Modell nennt sich „Free-to-Play“. Die hierunter fallenden Videospiele sind anfänglich komplett kostenfrei. Im Laufe des Spiels werden dem Spieler/der Spielerin jedoch diverse Hürden (z.B. Wartezeiten) in den Weg gelegt, deren Umgehung nur durch die Zahlung von Mikrotransaktionen (kleine Geldbeträge von wenigen Cent/ Euro) möglich ist. Für solche Modelle sind Kinder und Jugendliche besonders anfällig. Hinzu kommt, dass Forscher vermuten, dass simuliertes Glücksspiel in Verbindung mit Mikrotransaktionen bei Spieler*innen zu einem erhöhtem Wechselpotential zu echten Glücksspielen zu greifen, besteht. Jedoch muss auch gesagt werden, dass nicht alle „Free-to-Play“ Videospiele das Geschäftsmodell derart ausreizen. Das bekannteste und am meisten gespielte „Free-to-Play“-Videospiel „League of Legends“ (PC) setzt z.B. Mikrotransaktionen nur für den Erwerb von kosmetischen Items ein, welche keinen Einfluss auf das eigentliche Spiel haben und deshalb auch vollkommen optional sind.

Problem Jugendschutz

Eltern, die ihre Kinder vor jeglichen Einflüssen von simulierten oder echten Glücksspielen schützen wollen, haben einen schweren Stand. Der Grund ist, dass sich solche Videospiele auf allen Videospiel-Plattformen finden, inklusive derer, welchen man nur kindgerechten, wie denen von Nintendo, zuschreibt. Auch die mobilen Plattformen, wie Handys oder Tablets und soziale Medien, sind hiervon nicht ausgenommen. Auf diesen droht zusätzlich noch die Gefahr des Kontakts mit den Angeboten von klassischen Glücksspielanbietern. Auch der Jugendmedienschutz in Deutschland in Form der USK kann kein Wegweiser sein, da die USK simulierten Glücksspielen z.T. das Alterskennzeichen „0“ gibt, welches für „keine Altersbeschränkung“ steht.

PEGI fragen

Hilfesuchende Eltern können sich aber zumindest am, im Rest Europas verwendeten, Jugendschutzsystem PEGI orientieren. Dieses führt neben dem eigentlichen Alterskennzeichen auch Hinweise in Form von Piktogrammen auf, welche auf entwicklungsrelevante Eigenschaften des Videospiels hinweist. Das Piktogramm für Glücksspielanteile wird übrigens durch zwei Würfel dargestellt. Die PEGI-Einstufung findet sich manchmal auch auf in Deutschland verkauften Videospielen. Auf der Website der Organisation kann aber auch direkt nach einem Spiel gesucht werden.

Mit dem Kind reden

Letztendlich werden verantwortungsbewusste Eltern nicht umhinkommen, mit ihrem Kind zu reden und damit zu wissen, was es spielt. Zum Reden gehört dann auch, das Kind über „Free-to-Play“ und Mikrotransaktionen aufzuklären und die Einsicht zu schärfen, dass man auch im Internetzeitalter nur ganz selten etwas geschenkt bekommt.

Ein Video vom Präventionsprojekt Glücksspiel Berlin, einem Projekt der pad gGmbH, im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin.

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