Was ist eigentlich Spielerschutz?

Mit dem Wort Spielerschutz sind alle Maßnahmen gemeint, welche zum Schutz von Spielern und Spielerinnen vor nahezu allen negativen Auswirkungen, welche von Glücksspielen ausgehen, getroffen worden sind. Dabei wird der Spielerschutz vom Jugendschutz getrennt betrachtet, da es Kindern und Jugendlichen von vornherein verboten ist, an Glücksspielen teilzunehmen und sie deshalb auch nicht als potentielle Spieler*innen in Frage kommen.

Aufklärung / Information

Hierzu gehört z.B. die Aufklärung bzw. Information über alle mit dem Spiel verbundenen Kosten wie Mindest- und Höchsteinsatz, Höchstgewinne und Gewinnwahrscheinlichkeiten (bei einigen Spielformen wie z.B. dem Automatenspiel ersetzt durch die Auszahlungsquote), aber auch so banal erscheinende Informationen wie, dass, im Falle eines Nichtgewinns, der komplette Einsatz verloren ist. Weitere Informationen sind, wie und wo man sich im Ernstfall sperren lassen kann und wo man Hilfe bekommt, wenn man Probleme mit dem eigenen Spielverhalten hat.

Weitere Schutzmaßnahmen

Neben dem Genannten gibt es weitere Beschränkungen, wie z. B. die der Werbung oder dass Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen keine Umsatzbeteiligung gezahlt werden darf, wenn sie mit Spielerschutzmaßnahmen betraut sind. Darüber hinaus ist es z.B. auch allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verboten, an den „eigenen“ Glücksspielen teilzunehmen.

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Feste Regeln

Der Gesetzgeber hat feste Regeln in Form von Gesetzen aufgestellt, welche je nach Gefährdungspotential der Glücksspielform unterschiedlich umfangreich ausfallen. Für alle Glücksspiele ist grundsätzlich der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ausschlaggebend, welcher in jedem Bundesland durch die sogenannten Ausführungsgesetze konkretisiert wird.

In Thüringen sind Ausführungsgesetze hierzu das Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) sowie das Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG). Daneben gibt es aber auch Bundesgesetze, welche Regelungen zum Spielerschutz enthalten. Ein Beispiel hierzu ist die Spielverordnung (SpielV), welche Geräteeigenschaften und Aufstellungsbeschränkungen für Geldgewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten bundesweit einheitlich definiert. Ein weiterer Schutzaspekt sind die sogenannten Sozialkonzepte, welche jeder Glücksspielanbieter vorhalten und umsetzen muss und in denen weitere Spielerschutzmaßnahmen zu finden sind.

Spielerschutz contra Verbraucherschutz

In jüngster Zeit bemerken wir, dass Glücksspielanbieter versuchen, nach und nach das Wort Spielerschutz durch das Wort Verbraucherschutz zu ersetzen. Diesem Ansinnen treten wir als Vertreter der Suchthilfe, welche sich selbst als Lobbyisten von problematischen und pathologischen Spielern sowie deren Angehörigen verstehen, entschieden entgegen. Nicht nur, dass Spielerschutz und Verbraucherschutz eben nicht dasselbe ist, sondern auch die Tatsache, dass Verbraucherschutz immer noch von Verbrauchern und nicht von Anbietern definiert wird, sind für uns Grund genug, dem entgegenzustehen.

Spielern und Angehörigen können wir deshalb nur raten, genau hinzuhören. Wer diese Worte synonym benutzt, „singt zu allererst das Lied“ der Anbieter und erst danach kommen die Interessen der Betroffenen.

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